Interessanter Beitrag von Jugendlichen, die sich mit dem Thema Inklusion beschäftigt haben.
Die IMBSE-Akademie ist eine reflektierende Seite der IMBSE GmbH. Fragen stehen im Vordergrund. Antworten sind weder notwendig noch unmöglich.
Montag, 31. März 2014
Donnerstag, 20. März 2014
Inklusion, Exklusion, Schule, Jugendberufshilfe
Zwar bin ich im Moment nicht in der Lage, die losen Fäden zur Inklusionsdebatte für mich sinnvoll zu ordnen, aber dennoch möchte ich hier "seitlich" einsteigen und auf bedeutende Unterschiede in der Diskussion zur Inklusion "behinderter" Schüler_innen und den "benachteiligten" Jugendlichen der Jugendberufhilfe hinweisen.
Kompliziert könnte man so starten: 1. Schulen sollen nicht mehr ausgrenzen und integrieren, sondern Bedingungen schaffen, dass alle schulpflichtigen Kinder/Jugendliche am Regelbetrieb teilnehmen können. Nicht die Schüler_innen sollen irgendwie "passend" gemacht werden, sondern die Schulen schaffen die Voraussetzungen für die Teilhabe aller individuell verschiedenen jungen Menschen.
2. Bildungsträger, die junge Menschen als Maßnahmeteilnehmer_innen zugewiesen bekommen sind damit vergleichsweise fundamental andere Organisationen als Schulen und folgen auch einem anderen Auftrag. Die Bedingung für den Start einer z.B. berufsvorbereitenden Maßnahme ist die Exklusion junger Menschen durch ausbildende Unternehmen. Unternehmen zeichnen sich ja im Unterschied zu Schulen dadurch aus, dass sie frei, rational, irrational, entscheiden dürfen, wen sie in Ausbildung nehmen und wen nicht. Und dass viele Jugendliche, die (noch) hohen Hürden der Organisationen nicht nehmen können führt dazu, dass die stellvertretenden Inklusionsorganisationen (Bildungsträger) mit ihrer Arbeit beginnen können. Sie haben den Auftrag, die von den Unternehmen exkludierten Jugendlichen als "Adressen" soweit "aufzubereiten", dass die Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Inklusion anbieten. Die Jugendberufshilfe hat, so könnte man sagen, mit "richtiger" Inklusion nur mittelbar etwas zu tun. Sie lebt von den Exklusionen anderswo und kann allenfalls sekundäre Inklusion anbieten.
In beiden Inklusionsfeldern Schule und Bildungsträger arbeitet man nicht mit kompletten Personen, Individuen oder gar Menschen und weil ich die wirklichen Menschen nicht antaste, erlaube ich mir eine vielleicht zu ironische Beschreibung. In beiden Kontexten (Schule/Unternehmen) bleibt die Arbeit auf bestimmte Zuschnitte/Rollen von Jugendlichen beschränkt. Und hier lohnt sich ein genauerer Blick auf die Frage, was man alles meint, wenn man von gesellschaftlicher Inklusion spricht. Wenn man von einem Unternehmen als Mitarbeiter_in inkludiert wird, hat man es dann "geschafft"? Gehört man dann zur Gesellschaft? Ist man dann gesellschaftlich inkludiert? Ist man dann wertvoll?
Und anders: Kann man von Unternehmen erwarten, dass sie Bedingungen schaffen, dass prinzipiell jede_r teilhaben kann? Gleiche Bedingungen sind ja nicht dann geschaffen, wenn man vegetarisches Essen anbietet und eine Rampe für Rollstühle installiert. Unternehmen wollen nur die Besten und diskriminieren damit die Nicht-Besten.
Kompliziert könnte man so starten: 1. Schulen sollen nicht mehr ausgrenzen und integrieren, sondern Bedingungen schaffen, dass alle schulpflichtigen Kinder/Jugendliche am Regelbetrieb teilnehmen können. Nicht die Schüler_innen sollen irgendwie "passend" gemacht werden, sondern die Schulen schaffen die Voraussetzungen für die Teilhabe aller individuell verschiedenen jungen Menschen.
2. Bildungsträger, die junge Menschen als Maßnahmeteilnehmer_innen zugewiesen bekommen sind damit vergleichsweise fundamental andere Organisationen als Schulen und folgen auch einem anderen Auftrag. Die Bedingung für den Start einer z.B. berufsvorbereitenden Maßnahme ist die Exklusion junger Menschen durch ausbildende Unternehmen. Unternehmen zeichnen sich ja im Unterschied zu Schulen dadurch aus, dass sie frei, rational, irrational, entscheiden dürfen, wen sie in Ausbildung nehmen und wen nicht. Und dass viele Jugendliche, die (noch) hohen Hürden der Organisationen nicht nehmen können führt dazu, dass die stellvertretenden Inklusionsorganisationen (Bildungsträger) mit ihrer Arbeit beginnen können. Sie haben den Auftrag, die von den Unternehmen exkludierten Jugendlichen als "Adressen" soweit "aufzubereiten", dass die Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Inklusion anbieten. Die Jugendberufshilfe hat, so könnte man sagen, mit "richtiger" Inklusion nur mittelbar etwas zu tun. Sie lebt von den Exklusionen anderswo und kann allenfalls sekundäre Inklusion anbieten.
In beiden Inklusionsfeldern Schule und Bildungsträger arbeitet man nicht mit kompletten Personen, Individuen oder gar Menschen und weil ich die wirklichen Menschen nicht antaste, erlaube ich mir eine vielleicht zu ironische Beschreibung. In beiden Kontexten (Schule/Unternehmen) bleibt die Arbeit auf bestimmte Zuschnitte/Rollen von Jugendlichen beschränkt. Und hier lohnt sich ein genauerer Blick auf die Frage, was man alles meint, wenn man von gesellschaftlicher Inklusion spricht. Wenn man von einem Unternehmen als Mitarbeiter_in inkludiert wird, hat man es dann "geschafft"? Gehört man dann zur Gesellschaft? Ist man dann gesellschaftlich inkludiert? Ist man dann wertvoll?
Und anders: Kann man von Unternehmen erwarten, dass sie Bedingungen schaffen, dass prinzipiell jede_r teilhaben kann? Gleiche Bedingungen sind ja nicht dann geschaffen, wenn man vegetarisches Essen anbietet und eine Rampe für Rollstühle installiert. Unternehmen wollen nur die Besten und diskriminieren damit die Nicht-Besten.
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